Reparaturen, welche nicht das Mietobjekt sondern z. B. die Allgemeinräume der Liegenschaft, die Waschmaschine, etc. betreffen, müssen zuerst dem Hauswart gemeldet werden.
Kleinere Reparaturen und Unterhaltsarbeiten (z.B. Schlösser, Gurten, Wasserhahnen, etc.) werden gemäss Mietvertrag dem Mieter verrechnet.
Falls Sie der beauftragte Handwerker nicht innert einer Woche kontaktiert, bitten wir Sie um eine Rückmeldung.